Untersuchung privater Anschlussleitungen vor Baumaßnahmen
Bei ausgewählten öffentlichen Baumaßnahmen im Straßen- und Kanalbereich werden nun auch private Abwasser-Anschlussleitungen in die Planung mit einbezogen und im Vorfeld – für die Anschlussnehmer kostenlos – kontrolliert.
Ohne diese Kontrolle im Vorfeld können nach Abschluss der Baumaßnahmen Störfälle, wie Tagesbrüche und sonstige Schäden an den Anschlussleitungen, auftreten und erneute Maßnahmen an der gerade sanierten Straße erfordern. Die dann nötige Reparatur reduziert nicht nur den Werterhalt der Straße, sondern führt auch für die betroffenen Anschlussnehmer zu unnötig hohen Sanierungskosten und für die Anlieger zu erneuten Baustellen- und Verkehrsbelastungen.
Um dieses Risiko in Zukunft zu minimieren, werden nun mindestens zwölf Monate vor Beginn einer öffentlichen Baumaßnahme auch alle privaten Anschlussleitungen im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche untersucht. Wenn eine schadhafte Leitung beispielsweise Bodenentzug – und dadurch möglicherweise einen Tagesbruch – verursacht, kann dies oft nur durch die Inspektion der Leitung entdeckt und verhindert werden. Denn eine Einschränkung der Funktionalität der Leitung liegt dann meist noch nicht vor.
Sollten bei der Inspektion große Schäden gefunden werden, ist zu beachten, dass für die Instandhaltung der privaten Anschlussleitungen prinzipiell die Anschlussnehmer, sprich: die Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, zuständig sind. Allerdings sind durch die neue Vorgehensweise erhebliche Kostenvorteile für die Anschlussnehmer möglich.
So entfallen bei Kanalbauarbeiten für die Anschlussnehmer die Kosten für die Einrichtung und Verkehrssicherung der Baustelle. Diese sind bereits durch die Baumaßnahmen abgedeckt.
Bei Kanalbauarbeiten kann die (ohnehin nötige) Erneuerung der Anschlussleitung außerdem effizient und kostengünstig mit dem vor Ort tätigen Unternehmen durchgeführt werden. Hieraus ergeben sich für die Anschlussnehmer erhebliche Kostenersparnisse. Bei einer gemeinsamen Ausschreibung der Leistungen mit der Abwassergesellschaft Gelsenkirchen mbH (AGG mbH) können zum Beispiel günstigere Preise erzielt werden. Die Anschlussnehmer haben jedoch auch weiterhin die Möglichkeit, die Erneuerung der Anschlussleitungen mit einem selbst ausgewählten Unternehmen durchzuführen, sofern dies im Vorfeld der öffentlichen Baumaßnahme erfolgt und mit der AGG mbH abgestimmt ist. Informationen zur Förderung der Sanierung von privaten Anschlussleitungen durch die NRW.Bank erhalten Sie hier.
In diesem Zusammenhang erhalten Sie nachfolgend ein Informationsblatt mit wichtigen Hinweisen. Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei Fragen zur weiteren Vorgehensweise gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.
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