Kostenlose Beratung
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit einer unentgeltlichen Beratung zum Thema Gefährdungen durch Rückstau, Starkregen und Grundwasser an. Entsprechende Schutzmaßnahmen können auch in diesem Rahmen erörtert werden. Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Offergeld unter der Telefonnummer 0209/169-6318 gerne zur Verfügung oder Sie senden uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an: .ed.lanaknesleg(ta)gnutareb
Überflutungsschutz
Grundsätzlich sind zwei Arten von Überflutungen zu unterscheiden:
- Überflutung durch Gewässerhochwasser
- Überflutung bei Starkregen
Überflutung durch Gewässerhochwasser
Auch wenn der letzte Deichbruch in Gelsenkirchen in weiter Vergangenheit (1946) liegt, besteht grundsätzlich eine Gefahr durch Überflutungen, die von den Gewässern im Stadtgebiet ausgehen. Im Falle des Versagens der Hochwasserschutzeinrichtungen (beispielsweise Deiche) kann es aufgrund der Polderlage (Tieflage) des Stadtgebietes zu großflächigen Überflutungen kommen. Weitere Informationen und Links zu Kartenwerken erhalten Sie bei der Stadt Gelsenkirchen, Referat Umwelt.
Überflutung bei Starkregen
Bei Starkregenereignissen kann die öffentliche Abwasseranlage die Wassermassen nicht mehr aufnehmen. Es kommt zunächst zu einem Rückstau des Wassers in der Kanalisation und in den privaten Anschlussleitungen. Bei extremen Niederschlagsereignissen tritt Wasser aus der öffentlichen und privaten Kanalisation aus und führt zu einem Wassereinstau an Geländetiefpunkten.
In Hanglagen besteht Gefahr durch sehr schnell abfließendes Oberflächenwasser. Beides kann zu Verkehrsbeeinträchtigungen und zu Schäden an Gebäuden, ggf. sogar zu Personenschäden, führen.
Ob sich Ihr Grundstück in einem Tiefpunkt befindet, können Sie der Starkregengefahrenkarte entnehmen. Um zur Starkregengefahrenkarte zu gelangen, klicken sie bitte auf diesen Link oder auf die untere Abbildung.
Weitere Informationen zum Thema, insbesondere wie Sie sich und Ihr Eigentum schützen können, finden sie im Downloadbereich am Ende der Seite und auf der Homepage der Stadt Gelsenkirchen.
Was ist Starkregen?
Bei einem Starkregen tritt eine große Niederschlagsmenge in einer kurzen Zeit in einem kleinen Einzugsgebiet auf. Es gibt jedoch keinen genauen Richtwert dafür, wann ein starker Regenschauer auch wirklich als Starkregen gilt. Daher wurde zur Vereinfachung ein sogenannter Starkregenindex eingeführt. Dieser ist, wie z. B. die Windskala, ein dimensionsloser Index, der in 12 Klassen eingeteilt ist. Je größer der Index, desto größer ist die Überflutungsgefahr. Die folgende Abbildung zeigt zum einen die Zuordnung von Niederschlägen unterschiedlicher Wiederkehrzeiten zum Starkregenindex und zum anderen den Beitrag zum Überflutungsschutz verschiedener Entwässerungselemente. Außerdem sind anhand schematischer Zeichnungen die Auswirkungen unterschiedlicher Starkregenereignisse dargestellt.
Wann tritt Starkregen auf?
Starkregen tritt insbesondere im Sommerhalbjahr auf. Das hängt damit zusammen, dass warme Luft mehr Feuchtigkeit aufnehmen kann als kalte. An heißen Tagen entstehen auf Grund der Verdunstung massive Quellwolken. Treffen diese mit kalter Luft zusammen, kondensiert die Feuchtigkeit schlagartig und es kommt zu unwetterartigen Niederschlägen.
Information:
Meteorologen geben die Niederschlagsmenge in Millimeter pro Stunde (mm/h) an.
1 Millimeter pro Stunde entspricht 1 Liter Wasser pro Quadratmeter und Stunde (1mm/h = 1 l/m2 in 1 Stunde).
Schutz vor Überflutung durch Oberflächenwasser
Aufgrund der gestiegenen Regenintensität führen die starken Regenfälle in den letzten Jahren vermehrt zum Wassereinstau auf den Straßen, mit der Folge, dass bei ungünstiger topographischer Lage Oberflächenwasser von außen in die Gebäude eindringt.
Um abschätzen zu können, ob für ein Grundstück Objektschutzmaßnahmen ergriffen werden sollten, sind das konkrete Überflutungsrisiko und das mögliche Schadenspotenzial zu betrachten.
Liegt eine Überflutungsgefährdung vor, müssen die Gebäude durch Maßnahmen der Flächenvorsorge bzw. durch bautechnische Maßnehmen geschützt werden. Dabei ist jedoch zwingend eine Erhöhung der Überflutungsgefährdung für Nachbargrundstücke und Unterlieger zu vermeiden.
Schutz vor Überflutung durch Rückstau
Vor allem bei Starkregenereignissen kann die öffentliche Abwasseranlage die Wassermassen nicht unbegrenzt aufnehmen. Es kommt zu einem Rückstau des Wassers in der öffentlichen Abwasseranlage und in den privaten Anschlusskanälen. Dabei ist das Auftreten von Rückstau in der öffentlichen Abwasseranlage kein Hinweis auf zu klein dimensionierte Kanäle. Ein Kanalnetz kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht so dimensioniert werden, dass jeder Starkregen ohne Wassereinstau im öffentlichen Kanalnetz abgeleitet werden kann. In diesem Zusammenhang spricht man von der sogenannten "Rückstauebene". Grundsätzlich gilt, dass die Rückstauebene der Straßenoberkante an der Anschlussstelle zur öffentlichen Abwasseranlage entspricht. Alle Entwässerungsgegenstände (Bodenabläufe, Waschbecken, Waschmaschinen, Duschen, Toiletten usw.) unterhalb dieser Ebene sind rückstaugefährdet, so dass im Fall eines Wassereinstaus in der öffentlichen Abwasseranlage Abwasser in das Untergeschoss eindringen kann. Keller können aber auch überflutet werden, wenn Grundleitungen, Muffen, Kontrollschächte oder Reinigungsöffnungen nicht dicht sind.
Der beste Schutz gegen eindringendes Wasser ist ein Verzicht auf Entwässerungseinrichtungen in rückstaugefährdeten Untergeschossen, falls dort kein Abwasser anfällt. Möchten Sie auf diese im Untergeschoss nicht verzichten, müssen alle Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene gesichert werden. Dabei können verwendet werden:
- automatisch arbeitende Abwasserhebeanlagen mit Rückstauschleife nach DIN EN 12056-4 verschließen den Abfluss und leiten das Abwasser aus dem Haus in die öffentliche Abwasseranlage, so dass Entwässerungsgegenstände auch im Falle eines Rückstaus weiterverwendet werden können.
- Rückstauverschlüsse nach DIN EN 13564-1 verschließen nur den Abfluss, so dass Entwässerungsgegenstände, die unterhalb der Rückstauebene liegen im Falle eines Rückstaus nicht verwendet werden können.
Mit Rückstausicherungen dürfen jedoch nur die Entwässerungsgegenstände gesichert werden, die sich unterhalb der Rückstauebene befinden!
Ansprechpartner
Gefährdungen durch Rückstau, Oberflächenwasser, Grundwasser oder Reinigung von Kraftfahrzeugen
Rainer Offergeld
0209 / 169-6318