Gebühren
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage werden Entwässerungsgebühren für die Grundstücke erhoben, die an die öffentlichen Kanalleitungen angeschlossen sind oder in diese entwässern.
In Gelsenkirchen erfolgt eine getrennte Veranlagung zu Schmutz- und Niederschlagswassergebühren. Grundlage hierfür ist die vom Rat der Stadt Gelsenkirchen erlassene Entwässerungsgebührensatzung.
Anschlussbeiträge werden nicht erhoben.
Im Folgenden finden Sie Angaben zu den Entwässerungsgebühren im Normalfall. Für den größten Teil der Grundstückseigentümer sind diese Gebühren zutreffend. Für Gebührenpflichtige, welche Verbandsbeitrage oder Abgaben direkt an einen Abwasserverband entrichten, sowie für Gebührenpflichtige, die unmittelbar in eine Anlage/Einrichtung der Wasserverbände einleiten, gelten abweichende Entwässerungsgebühren. Diese finden Sie in der Entwässerungsgebührensatzung der Stadt Gelsenkirchen.
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Gebührenmaßstab
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Einheit
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Gebühr 2024
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Schmutzwassergebühren
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Frischwasserbezug
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m3
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3,09 €
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Niederschlagswassergebühren
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Überbaute/Befestigte Fläche
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m2
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1,50 €
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Schmutzwassergebühren
Gebührenmaßstab für die Berechnung der Schmutzwassergebühren ist die von der GELSENWASSER AG bis zu einem festen Termin des Vorjahres gelieferte und in Rechnung gestellte Frischwassermenge. Berechnungsmaßstab ist der Kubikmeter.
Frischwassermengen, die nachweislich nicht den öffentlichen Entwässerungsanlagen zugeführt werden, z. B. aufgrund der Gartenbewässerung (sog. "Verlustwassermengen") werden grundsätzlich auf Antrag gebührenmindernd berücksichtigt. Der Nachweis der Verlustwassermengen obliegt dem Grundstückseigentümer. Der Nachweis ist durch den Einbau eines separaten Zwischenzählers zu führen. Die Zählerstände des Zwischenzählers sind Gelsenkanal unaufgefordert zum Stichtag 31.10. mitzuteilen.
Ein Merkblatt sowie entsprechende Formulare finden Sie zum Download.
Niederschlagswassergebühren
Die Benutzungsgebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser bemisst sich nach der bebauten bzw. überbauten und/oder befestigten Grundstücksfläche von der Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann.
Zur Einsparung von Niederschlagswassergebühren besteht die Möglichkeit, Niederschlagswasser von der Kanalisation "abzukoppeln", d.h. nicht mehr in die öffentliche Kanalisation einzuleiten oder zu nutzen. Hierdurch können Gebühren eingespart werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter "naturnahe Regenwasserbewirtschaftung".
Gebührenbescheide
Die entsprechenden Gebührenbescheide werden von der Stadt Gelsenkirchen, Referat Stadtkämmerei und Finanzen, versendet.
Die Ansprechpartner hierzu finden Sie unter folgendem Link:
Ansprechpartner Gebührenbescheide
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