Entwässerungsgebühren
In Gelsenkirchen erfolgt eine getrennte Veranlagung zu Schmutz- und Niederschlagswassergebühren.
Grundlage hierfür ist die vom Rat der Stadt Gelsenkirchen erlassene
Entwässerungsgebührensatzung.
Gebührenmaßstab für die Berechnung der Schmutzwassergebühren ist die von der GELSENWASSER AG bis zu
einem festen Termin des Vorjahres gelieferte und in Rechnung gestellte Frischwassermenge.
Die Benutzungsgebühr für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage beträgt derzeit
1,88 € pro cbm Wasser.
Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr sind die an die Kanalisation angeschlossenen
bebauten und/oder befestigten Flächen.
Die Benutzungsgebühr für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage beträgt derzeit
0,91 € pro qm angeschlossener Fläche.
Ansprechpartner/innen::
Für die Niederschlagswassergebühr::
Frank Truchel
Telelefon: 0209 / 169-6332
niederschlagswassergebuehr@gelsenkanal.de
Für die Schmutzwassergebühr:
Astrid Wüster
Telefon: 0209 / 169-6316
schmutzwassergebuehr@gelsenkanal.de
Die entsprechenden Gebührenbescheide werden von der Stadt Gelsenkirchen, Referat Stadtkämmerei und Finanzen, versendet.
Ansprechpartner:
Jürgen Lingnau
Telefon: 0209 / 169-2130
juergen.lingnau@gelsenkirchen.de
Weiterführende Links:
Stadt Gelsenkirchen:
www.gelsenkirchen.de