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Ein GELSENWASSER-Unternehmen
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  • Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen gem. § 61a LWG NRW

    Gemäß § 61a LWG NRW hat jeder Eigentümer eines Grundstückes die private Abwasseranlage auf Dichtheit zu prüfen. Der Nachweis der Dichtheit erfolgt durch eine Dichtheitsprüfung. Diese Dichtheitsprüfung ist gem. § 61a LWG NRW von Sachkundigen durchzuführen. Wenn bei der Dichtheitsprüfung Schäden festgestellt werden, sind Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen. Fristen für die Dichtheitsprüfung ergeben sich aus dem § 61a LWG NRW. Verkürzte Fristen gelten für Grundstücke in Wasserschutzgebieten. Die häufigsten Fragen haben wir für Sie zusammengefasst und beantwortet. Im Downloadbereich finden Sie weitere Informationen zum Thema Dichtheitsprüfung. Im Bereich Links finden Sie zudem die Internetadressen zur Suche von Sachkundigen und zu einer DWA-Broschüre.

    Ansprechpartner
    Marcus Wirth
    Telefon 0209 / 169-6322
    dichtheitspruefung@gelsenkanal.de